Ob als Urlaubsvertretung oder bei Engpässen, wir rücken im Namen unserer Netzwerkteilnehmer aus. Zuvor wird unter den Vertragsparteien ganz klar schriftlich festgehalten, was, wie, wem kommuniziert wird.
Beispiel: Als Urlaubsvertreter besuchen wir die Kunden der Auftraggeber und regeln das Alltagsgeschäft, tragen dabei das T-Shirt und die Mütze des Hauptdienstleisters.
Der Kunde wird so weit informiert, wie es der Auftraggeber (Feriengast) wünscht, bzw die Situation erfordert.
Ein ähnliches Einsatzszenario ist bei kurzen oder längeren Krankheitsabsenzen möglich.